Kanzleiregeln

Was Sie von uns erwarten dürfen:

  • Eine wertschätzende, freundliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit
  • Digitale Prozesse wie z.B. digitale Buchhaltung, digitale sichere Austauschplattform, elektronische Rechnungen.
  • Eine garantierte Berücksichtigung aller gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten zur Einsparung von Steuern.
  • Wir übernehmen für Sie die „Zustellvollmacht“ für Finanzamtspost, damit für Sie garantiert ist, dass sich das Finanzamt bei Fragen an uns wenden muss und nicht Sie behelligt.
  • Wir überwachen Ihre Finanzamtstermine und Sozialversicherungstermine.
  • Regelmäßig erhalten Sie komprimierte, leicht lesbare Übersichten, damit Sie wissen, wo Ihr Unternehmen steht.
  • Die fristgerechte Abschlusserstellung. Voraussetzung dafür ist, dass alle relevanten Unterlagen bis zum 30.09. des Folgejahres vorliegen.
  • Unsere Mitarbeiter besuchen im Jahr viele Weiterbildungen um immer auf dem aktuellen Stand zu sein.
  • Zugang zu unserem Mandantenportal. Hier können Nachrichten und Belege sicher ausgetauscht werden.
  • In unserem Mandantenportal informieren wir Sie über wichtige Änderungen im Steuerrecht und Wissenswertes aus der Betriebswirtschaft.

Was wir von Ihnen erwarten:

Um unsere Arbeit so effektiv wie möglich zu gestalten, benötigen wir Ihre Mitarbeit:

  • ein wertschätzendes Miteinander
  • Informationen über alle Vorgänge, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können
  • die fristgerechte Einreichung von sortierten oder digitalen Buchhaltungsunterlagen bis zum 15. des Folgemonats
  • die fristgerechte Einreichung aller Abschlussunterlagen bis zum 30.09. des Folgejahres
  • Schnelle Zuarbeit und Nachreichung von angeforderten Unterlagen
  • die Erteilung eines Lastschriftmandats
  • eine digitale Bereitstellung ihrer Kontobewegungen durch die Geschäftsbank (RZ-Bankbuchen), wenn vorhanden

Selbstverständlich unterstützen mein Team und ich Sie sehr gern bei der Umsetzung der oben genannten Punkte.

Wie setzt sich unser Honorar zusammen?

  • Die Berechnung der Vergütungen erfolgt nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).
  • Basis für die Kalkulation sind die Jahresumsätze, die Einkünfte (Gewinn), die bereinigte Bilanzsumme und der zeitliche Aufwand.

 

 

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